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   BGH, 10.09.2004 - 1 StR 304/04   

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https://dejure.org/2004,27306
BGH, 10.09.2004 - 1 StR 304/04 (https://dejure.org/2004,27306)
BGH, Entscheidung vom 10.09.2004 - 1 StR 304/04 (https://dejure.org/2004,27306)
BGH, Entscheidung vom 10. September 2004 - 1 StR 304/04 (https://dejure.org/2004,27306)
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Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Beschuldigter zunächst als Zeuge und ohne Belehrung vernommen, später schweigt er

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2004, 368
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 03.07.2007 - 1 StR 3/07

    Zu Belehrungspflichten der Strafverfolgungsbehörden

    Falls jedoch der Tatverdacht so stark ist, dass die Strafverfolgungsbehörde andernfalls willkürlich die Grenzen ihres Beurteilungsspielraums überschreiten würde, ist es verfahrensfehlerhaft, wenn dennoch nicht zur Beschuldigtenvernehmung übergegangen wird (vgl. BGHSt 37, 48, 51 f.; 38, 214, 228; BGH NJW 1994, 2904, 2907; 1996, 2663; 1997, 1591; NStZ-RR 2002, 67 (bei Becker); 2004, 368; Beschl. vom 25. Februar 2004 - 4 StR 475/03).
  • BGH, 18.07.2007 - 1 StR 280/07

    Begründung der Beschuldigteneigenschaft durch die Art und Weise einer Vernehmung

    Falls jedoch der Tatverdacht so stark ist, dass die Strafverfolgungsbehörde andernfalls willkürlich die Grenzen ihres Beurteilungsspielraums überschreiten würde, ist es verfahrensfehlerhaft, wenn dennoch nicht zur Beschuldigtenvernehmung übergegangen wird (vgl. BGHSt 37, 48, 51 f.; 38, 214, 228; BGH NJW 1994, 2904, 2907; 1996, 2663 f.; 1997, 1591; NStZ-RR 2002, 67 (bei Becker); 2004, 368; Beschluss vom 25. Februar 2004 - 4 StR 475/03).
  • BGH, 19.10.2011 - 1 StR 476/11

    Pflicht zur Belehrung des Beschuldigten (Beschuldigtenbegriff:

    Die Grenzen des Beurteilungsspielraums sind - gerade bei Tötungsdelikten - erst dann überschritten, wenn trotz starken Tatverdachts nicht von der Zeugen- zur Beschuldigtenvernehmung übergegangen wird (BGHSt 37, 48, 51 f.; BGH, Beschluss vom 10. September 2004 - 1 StR 304/04, NStZ-RR 2004, 368) und auf diese Weise die Beschuldigtenrechte umgangen werden (BGH, Urteil vom 21. Juli 1994 - 1 StR 83/94, BGHR StPO § 136 Belehrung 6).
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